Vertragsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese AGB bilden den aktuellen Arbeitsstand des Vertragsmodells ab. Sie sind vor der Verwendung gegenüber Verbrauchern anwaltlich zu prüfen und freizugeben. Maßgeblich ist immer der individuell unterzeichnete Vertrag mit technischer Leistungsbeschreibung.
1. Geltungsbereich und Vertragspartner
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Daniel Stiller, handelnd unter den Geschäftsbezeichnungen CyberHeater.eu und stromgratis.eu, und privaten Kunden über die Bereitstellung, Nutzung und Betreuung eines CyberHeater-Systems.
Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn CyberHeater ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsschluss und Projektprüfung
Ein Vertrag kommt durch beiderseitige Unterzeichnung oder durch ausdrückliche Annahme des Kundenauftrags durch CyberHeater zustande. Die technische Umsetzbarkeit am Standort steht unter dem Vorbehalt einer Vorprüfung. Ist die Installation vor Produktionsbeginn endgültig nicht möglich, kann CyberHeater vom Vertrag zurücktreten und bereits erhaltene Zahlungen vollständig erstatten.
3. Leistungsumfang
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem individuellen Hauptvertrag und der technischen Leistungsbeschreibung. Abbildungen, Werbeaussagen, Flächen-, Temperatur- und Leistungsangaben sind nur verbindlich, wenn sie dort ausdrücklich als garantiert bezeichnet sind.
CyberHeater darf technisch gleichwertige oder bessere Komponenten einsetzen, sofern die vereinbarte Hauptfunktion nicht wesentlich verschlechtert wird.
4. Einmaliges Entgelt und Zusatzarbeiten
Das einmalige Bereitstellungs-, Planungs-, Herstellungs-, Liefer-, Installations- und Inbetriebnahmeentgelt beträgt nach aktuellem Modell 24.000,00 Euro brutto und ist nach Rechnungsstellung fällig. Mit Herstellung und projektspezifischer Beschaffung wird grundsätzlich erst nach vollständigem Zahlungseingang begonnen.
Besondere bauliche Zusatzarbeiten werden nur nach vorherigem Angebot ausgeführt. Kann CyberHeater vor der Inbetriebnahme endgültig weder liefern noch technisch installieren, wird das gezahlte einmalige Entgelt vollständig zurückgezahlt.
5. Servicepauschale und Preisanpassung
Ab Inbetriebnahme beträgt die monatliche Servicepauschale 39,00 Euro brutto und wird im Voraus per SEPA-Basislastschrift fällig. Sie umfasst nach Maßgabe der Vertragsunterlagen Wartung, Reparatur, erforderliche Ersatzteile und den Austausch defekter vereinbarter Systemkomponenten. Warmwasser- und Pufferspeicher sind nicht umfasst.
Eine Anpassung darf frühestens nach zwölf Monaten, höchstens einmal jährlich und um höchstens 10 Prozent erfolgen, sofern nachweisbare Kostenänderungen dies rechtfertigen. CyberHeater informiert mindestens sechs Wochen vorher und berücksichtigt wesentliche Kostensenkungen angemessen.
6. SEPA-Lastschrift und Zahlungsverzug
Der Kunde erteilt ein SEPA-Basislastschriftmandat, sorgt für ausreichende Kontodeckung und teilt Änderungen der Bankverbindung unverzüglich mit. Rücklastschriftkosten werden nur in tatsächlich angefallener und nachgewiesener Höhe berechnet, soweit der Kunde die Rücklastschrift zu vertreten hat.
Sind drei aufeinanderfolgende Monatszahlungen trotz bis zu drei Mahnungen und einer letzten angemessenen Zahlungsfrist nicht vollständig beglichen, kann CyberHeater außerordentlich kündigen und das System demontieren. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
7. Eigentum und Nutzungsrecht
Das CyberHeater-System bleibt Eigentum von CyberHeater. Der Kunde erhält ein auf die Vertragsdauer und den vereinbarten Standort beschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Der Kunde darf das System weder verkaufen, verpfänden, vermieten, versetzen noch Dritten überlassen.
Pfändungen, Zugriffe Dritter oder sonstige Maßnahmen sind CyberHeater unverzüglich mitzuteilen. Eigentumskennzeichnungen, Seriennummern und Versiegelungen dürfen nicht entfernt oder verändert werden.
8. Aufstellung und Mitwirkung des Kunden
Der Kunde stellt einen geeigneten, zugänglichen und tragfähigen Aufstellort sowie erforderliche Zustimmungen des Grundstücks- oder Gebäudeeigentümers bereit. CyberHeater entscheidet nach technischer Prüfung über die Eignung des Standorts.
Besondere Gebäudearbeiten trägt der Kunde, wenn sie nicht ausdrücklich im Angebot enthalten sind. Der Kunde gewährt nach vorheriger Terminvereinbarung Zugang für Wartung, Prüfung, Reparatur und Demontage.
9. Betrieb, Sicherheitsregeln und verbotene Eingriffe
Das System darf nur bestimmungsgemäß entsprechend Einweisung und Dokumentation betrieben werden. Öffnen, Manipulieren, Nachbauen, Reverse Engineering, Entfernen von Versiegelungen, Fremdreparaturen und nicht genehmigte Anschlüsse sind untersagt.
Bei Verdacht auf Manipulation darf CyberHeater das System bis zur Sicherheitsprüfung außer Betrieb nehmen. Nachweisbare Prüf-, Reparatur- und Wiederinbetriebnahmekosten trägt der Kunde, wenn er die Ursache zu vertreten hat. Eine gesonderte Vertragsstrafe kann nur individuell und nach rechtlicher Prüfung vereinbart werden.
10. Notstrom und elektrische Nutzung
Die garantierte Notstromleistung ergibt sich ausschließlich aus der technischen Leistungsbeschreibung. Das Grundmodell sieht mindestens 3 kWh nutzbare Speicherkapazität, mindestens 0,5 kW Dauerleistung für mindestens eine Stunde und mindestens 0,5 kWh nutzbare Notstromenergie vor.
Bis zu 2 kW können für maximal 60 Minuten verfügbar sein, soweit Ladezustand und Systemgrenzen dies zulassen. Die Nutzung erfolgt manuell über die gekennzeichnete 230-V-Steckdose. Eine Verbindung mit der Hausinstallation oder dem öffentlichen Netz ist ohne schriftliche Freigabe untersagt.
11. Keine Zusage zusätzlicher Energiemengen
Zusätzlich verfügbare elektrische Energie ist keine garantierte Vertragsleistung, sondern ein technisch bedingtes Nebenprodukt. Es besteht kein Anspruch auf eine tägliche, monatliche oder jährliche Mindestmenge, Nachlieferung, Auszahlung oder Entschädigung.
Eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz ist ohne schriftliche Zustimmung und ohne die erforderlichen technischen und rechtlichen Voraussetzungen verboten.
12. Warmwasser- und Heizleistung
Warmwasser- und Heizleistung hängen insbesondere von Gebäude, Dämmung, Heizflächen, Außentemperatur, Verbrauch und Speichergröße ab. Als Planungswert sind ungefähr 60 °C am Trinkwassererwärmer und mindestens 55 °C im Zirkulationssystem vorgesehen; eine bestimmte Warmwassermenge wird nicht garantiert.
Angaben wie „für ungefähr 150 m²“ oder „bis zu 22 °C bei −15 °C“ gelten nur dann als zugesichert, wenn die Eignung des konkreten Gebäudes nach Heizlastprüfung und technischer Auslegung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
13. Wartung, Reparatur und Austausch
CyberHeater übernimmt die in der Serviceübersicht bezeichneten Wartungs-, Reparatur- und Austauschleistungen. Störungen sind unverzüglich zu melden. Eine normale Störungsmeldung wird im Regelfall innerhalb eines Werktags per E-Mail bestätigt; bei vollständigem Heizungsausfall und starkem Frost erfolgt die erste Reaktion innerhalb von 24 Stunden.
Reparatur oder Austausch sollen innerhalb von fünf Werktagen erfolgen. Ist dies nicht möglich, wird nach technischer Verfügbarkeit eine angemessene Übergangslösung bereitgestellt. Schäden durch Fremdeingriff, Überlastung, Fehlbedienung, Brand, Hochwasser, Blitz oder Überspannung sind nicht umfasst, soweit CyberHeater sie nicht zu vertreten hat.
14. Software- und Hardwareänderungen
CyberHeater darf bei Serviceterminen vor Ort Sicherheitsupdates, Regelparameter und technisch gleichwertige Hardwareänderungen vornehmen, sofern die vereinbarte Hauptleistung nicht wesentlich verschlechtert wird. Eine dauerhafte Fernüberwachung oder dauerhafte Übertragung von Betriebsdaten erfolgt im Grundvertrag nicht.
15. Tod, Umzug und Hausverkauf
Bei Tod des Kunden können Ehepartner oder Erben den Vertrag übernehmen. Bei Hausverkauf kann der Käufer mit Zustimmung von CyberHeater eintreten. Wird der Vertrag nicht übernommen, wird das System demontiert. Eine Umsetzung an einen neuen Standort ist nach technischer Prüfung möglich; die Kosten trägt der Kunde.
16. Vertragsdauer und Kündigung
Der Vertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Der Kunde kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen. CyberHeater kann ordentlich nur kündigen, soweit dies gesetzlich zulässig und sachlich gerechtfertigt ist.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere bei erheblichem Zahlungsverzug, Manipulation, unbefugtem Öffnen, verweigertem Zugang, vertragswidriger Netzeinspeisung oder erheblicher Beschädigung vor. Vor einer Kündigung erfolgt grundsätzlich eine angemessene Abmahnung und Fristsetzung, soweit diese nicht entbehrlich ist.
17. Rückgabe, Demontage und Rückzahlungen
Nach Vertragsende gibt der Kunde die im Eigentum von CyberHeater stehenden Komponenten heraus. CyberHeater führt Demontage und Abtransport durch. Der Kunde trägt die Kosten der Wiederherstellung bauseitiger Oberflächen, Böden, Wände und Leitungen, soweit Schäden nicht durch unsachgemäße Demontage verursacht wurden.
Bei normaler Kündigung durch den Kunden wird das einmalige Entgelt nicht zurückgezahlt. Beendet CyberHeater den Vertrag nach Inbetriebnahme ohne Verschulden des Kunden oder ist ein gleichwertiges Ersatzsystem endgültig unmöglich, ist nach aktuellem Vertragsentwurf eine feste Rückzahlung von 8.000,00 Euro vorgesehen.
18. Insolvenzoption
Der Vertragsentwurf sieht für den Insolvenzfall eine Kaufoption zum Preis von 1,00 Euro vor, soweit CyberHeater oder ein zur Verfügung berechtigter Dritter die Option wirksam erfüllen kann. Eine insolvenzfeste Durchsetzbarkeit wird durch diese Klausel allein nicht zugesichert und bedarf einer gesonderten rechtlichen Sicherung.
19. Haftung
CyberHeater haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Der Kunde haftet für von ihm, Haushaltsangehörigen oder beauftragten Dritten verursachte Schäden nach den gesetzlichen Vorschriften.
20. Datenschutz und Schlussbestimmungen
Personenbezogene Daten werden zur Vertragsanbahnung, Vertragsdurchführung, Abrechnung, Servicebearbeitung und Erfüllung gesetzlicher Pflichten verarbeitet. Weitere Informationen enthält die Datenschutzerklärung.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften bleiben unberührt. Erklärungen können in Textform erfolgen, soweit keine strengere gesetzliche Form vorgeschrieben ist. Bei Unwirksamkeit einzelner Regelungen bleibt der übrige Vertrag wirksam; an ihre Stelle tritt die gesetzliche Regelung.
Dokumente
Vertragsmuster herunterladen
Das vollständige Vertragsmuster enthält Hauptvertrag, AGB, technische Leistungsbeschreibung, Preis- und Serviceübersicht, SEPA-Mandat, Widerrufsunterlagen und Übergabeprotokoll.