Planung, projektspezifische Herstellung und Konfiguration, Lieferung, Standardinstallation, Anschluss, Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabeprotokoll.
Bereitstellung · Nutzung · Service
Vertragsmodell
Das Modell ist ein Systembereitstellungs-, Nutzungs- und Servicevertrag. Das System bleibt grundsätzlich Eigentum von CyberHeater. Verbindlich sind ausschließlich der individuelle Vertrag und seine Anlagen.
Servicepauschale ab Inbetriebnahme für Wartung, Reparatur, erforderliche Ersatzteile und Austausch vereinbarter Systemkomponenten.
Der Kunde kann nach aktuellem Entwurf mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
Die Zahlung begründet keinen Eigentumsübergang. Das Nutzungsrecht besteht für die aktive Vertragslaufzeit am vereinbarten Standort.
Enthaltener Service
- CyberHeater-Cube und Wärmepumpe
- Wechselrichter, Batterie und Steuerung
- Pumpen, Sensoren und Wärmetauscher
- jährliche Wartung
- Reparatur, erforderliche Ersatzteile und Gerätetausch bei technischem Defekt
Warmwasser- und Pufferspeicher, besondere Gebäudeumbauten, nicht freigegebene Erweiterungen sowie vom Kunden verursachte Schäden sind nicht von der monatlichen Pauschale umfasst.
Notstromfunktion
Das geplante Grundsystem umfasst einen 48-Volt-Speicher mit mindestens 3 kWh nutzbarer Kapazität und einen reinen Sinuswechselrichter. Garantiert werden bei ordnungsgemäßem Systemzustand mindestens 0,5 kW Dauerleistung für mindestens eine Stunde und mindestens 0,5 kWh nutzbare Notstromenergie.
Bis zu 2 kW können für maximal 60 Minuten verfügbar sein, soweit Ladezustand und Systemgrenzen dies zulassen. Die Nutzung erfolgt manuell über eine gekennzeichnete 230-Volt-Steckdose. Eine automatische Umschaltung oder Versorgung der gesamten Hausinstallation ist nicht geschuldet.
Zusätzliche elektrische Energie
Zusätzliche Energie ist keine garantierte Vertragsleistung, sondern ein technisch bedingtes Nebenprodukt. Der Kunde darf tatsächlich verfügbare Energie nutzen, hat aber keinen Anspruch auf eine bestimmte Menge, Nachlieferung, Auszahlung oder Vergütung.
Eine Einspeisung in das öffentliche Stromnetz ist ohne schriftliche Freigabe verboten.
Heizung und Warmwasser
Die konkrete Leistung wird für jedes Gebäude technisch geprüft. Angaben zu Wohnfläche, Raumtemperatur, Außentemperatur und Warmwassermenge sind nur verbindlich, wenn sie in der technischen Leistungsbeschreibung ausdrücklich bestätigt werden.
Als Planungswerte sind ungefähr 60 °C am Trinkwassererwärmer, mindestens 55 °C in der Zirkulation und eine objektbezogen ausgelegte Kombination aus Wärmepumpe und Induktions-Zusatzheizung vorgesehen.
Vertragsunterlagen
Vollständiges Muster als PDF
Der PDF-Entwurf enthält alle Vertragsbestandteile und Anlagen. Er ist vor dem tatsächlichen Einsatz anwaltlich zu prüfen.